Die Mietpreisbremse soll dem Zweck dienen, den Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zu entspannen und überdurchschnittlich hohe Mieten zu vermeiden. Sie gilt nur für Bestandswohnungen in Gebieten mit knappem Wohnungsangebot. Welche Gebiete dazugehören und ab wann die Mietpreisbremse dort gilt, legen die einzelnen Landesregierungen fest. Hessen will die Mietpreisbremse auf jeden Fall für Frankfurt einführen, andere Städte werden derzeit geprüft. Wann es soweit sein wird, steht noch nicht fest.
In diesen festgelegten Gebieten dürfen Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Letztere wird in Form eines Gutachtens ermittelt oder ist bereits im lokalen Mietspiegel enthalten. Bei umfassend modernisierten Immobilien und bei Erstvermietung von Neubauten greift die Mietpreisbremse nicht.